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Urteil im Fall: Waschmaschinenbetreiberin vs. Gepunktete Krawatte
Der Gerichtssaal ist voll. Presse, Blogger, zwei Bienen in Zeugenschutz und eine irritierte Praktikantin vom Amtsgericht.
Die Waschmaschinenbetreiberin schildert dramatisch den Untergang ihrer Maschine.
Die TikTokerin wischt sich eine Träne weg – halb echt, halb Content.
Dann tritt der entscheidende Moment ein.
Der Verteidiger der Krawatte – ein älterer Herr mit ruhiger Stimme – hebt eine kleine Samttasche hoch.
„Euer Ehren, wir legen Beweisstück A vor.“
Er öffnet sie langsam.
Ein völlig trockener, unversehrter Handy-Akku.
„Dieser Akku“, sagt er ruhig, „befand sich zum Tatzeitpunkt nachweislich im Pfandhaus. Mit Stempel, Uhrzeit und Quittung.“
Gemurmel im Saal.
Der Richter beugt sich vor.
Die Presse klickt hektisch.
Eine Biene summt zustimmend.
„Das bedeutet“, fährt der Verteidiger fort, „dass kein elektrischer Kurzschluss, keine Explosion und keine Akku-Schädigung stattgefunden haben kann. Die Waschmaschine wurde ausschließlich mit einem akkulosen Endgerät konfrontiert.“
Die Betreiberin blättert nervös in ihren Unterlagen.
Die TikTokerin flüstert: „Mama, ich glaube, wir verlieren.“
Der Richter klopft mit dem Hammer.
„Mangels Gefährdung durch elektrische Komponenten wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Das Gericht erkennt vielmehr an, dass die Krawatte durch das Entfernen des Akkus sicherheitsbewusst handelte.“
Stille.
Dann bricht der Saal in ein Summen aus – wortwörtlich.
Die gepunktete Krawatte hängt würdevoll über der Stuhllehne.
Ein Punkt glänzt im Licht.
Keine Rache mehr. Nur Strategie.
Draußen titelt die Presse:
„Freispruch für Honig-Krawatte – Akku rettet den Prozess.“
Und irgendwo im Pfandhaus liegt der kleine Akku, unschuldig wie ein stiller Held der Logik.
RIEFUNKE
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