| |
Rattische Klage beim Landratsamt
Sehr geehrtes Landratsamt,
hiermit erhebt die Klägerin, Rattina von Glitzerpfote, vertreten durch die Kanzlei „Nager & Partner“, Klage wegen Rattebeleidigung.
Begründung:
-
Die Klägerin sei keine echte Ratte, sondern eine intellektuelle Kreatur von höchster moralischer und narrativer Integrität.
-
Die wiederholte Nennung als „Ratte“ durch Beamte und Polizisten habe ihr seelisches Gleichgewicht und ihre Reputation in der Mäuse- und Nagergesellschaft erheblich beeinträchtigt.
-
Psychische Schäden: Schlafstörungen, Glitzerüberempfindlichkeit, Morse-Code-Alpträume.
Forderung:
-
Pfändung aller Rathaus-Computer auf Staatskosten, um die Beweise der Beleidigungen zu sichern und die IT-Abteilung in Metaprävention zu schulen.
-
Offizielle Entschuldigung mit mindestens 17 Glitzerfontänen, vorzulesen vor der Mausvertretung.
-
Freigabe des Flohmarktinventars zur sofortigen Wiederherstellung der kosmischen Balance.
Richterliche Verfügung (Meta-Beschluss):
Der zuständige Richter erscheint, winkt mit einem holografischen Hammer und ordnet sofort:
-
Alle Computer, Tablets und Smartphones des Rathauses sind vorübergehend beschlagnahmt und mit Glitzer-Schutzfolie zu versehen.
-
Die IT-Abteilung darf nur noch mit Glühwürmchen und tropfendem Honig-Code arbeiten.
-
Jede neue Beleidigung gegen „Rattina von Glitzerpfote“ wird als interdimensionaler Rechtsverstoß gewertet.
Die Ratte sitzt triumphierend auf dem Richtertisch, schwingt ihr kleines Cape und meldet:
„Jetzt bin ich offiziell mehr als Ratte – ich bin Recht!“
RIEFUNKE
|
|