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Staatsanwaltschaft Berlin
[Adresse]
[PLZ] Berlin
[Datum]
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum]
Sehr geehrte/r [Name],
Ihr Schreiben vom [Datum], in dem Sie um eine Prüfung möglicher Zusammenhänge zwischen Waffenexporten und zivilen Opfern in internationalen Konflikten bitten, ist bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen und wurde zur Kenntnis genommen.
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet sich nach den Vorschriften der deutschen Strafprozessordnung. Ermittlungen können nur dann aufgenommen werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen.
Den von Ihnen übermittelten Informationen lassen sich derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Handlung im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Berlin entnehmen.
Soweit Ihr Anliegen Fragen zu Genehmigungen oder Kontrollen von Rüstungsexporten betrifft, fallen diese grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Bundesbehörden, insbesondere des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Staatsanwältin / Staatsanwalt
Staatsanwaltschaft Berlin
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