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An: RIEFUNKE & Das Rattenorchester
Betreff: Ihre Anfrage zur Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen
Sehr geehrter Herr Rattenkönig,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom [Datum]. Wir haben die außergewöhnlichen Umstände Ihres Anliegens geprüft und danken Ihnen für die detaillierte Darstellung der nächtlichen Ruhezeiten Ihres Orchesters sowie für die ergänzende Information über die entdeckten roten Stöckelschuhe Ihrer Ehefrau.
Nach sorgfältiger Prüfung müssen wir Ihnen leider mitteilen:
- Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr.
Auch während der nächtlichen Ruhezeiten können theoretische Risiken bestehen – beispielsweise nächtliche Träume, die zu unerwartetem Muskelzucken oder spontanen Käseangriffen führen. Daher kann eine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes auf den Tag nicht vorgenommen werden.
- Beitragserstattung nicht möglich.
Die Beiträge, die für die nächtlichen Stunden erhoben wurden, sind Bestandteil des Gesamtvertrags und können nicht separat rückerstattet werden. Wir verstehen, dass dies Ihre Pläne für die Stöckelschuhe erschwert, müssen aber auf Grundlage der Vertragsbedingungen ablehnen.
- Empfehlung für die Zukunft.
Wir empfehlen, nächtliche Aktivitäten weiterhin gewissenhaft zu dokumentieren, um im Falle unvorhergesehener Zwischenfälle abgesichert zu sein. Eventuell könnte das Orchester in Erwägung ziehen, eine „Schlafenszeit-Klausel“ in zukünftige Verträge aufzunehmen – allerdings nur als Zusatzversicherung, nicht als Beitragsminderung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und verbleiben mit den besten Grüßen – sowohl an Sie als auch an Ihre musikalisch begabten Ratten. Mögen sie weiterhin ungestört tagsüber musizieren und nachts friedlich träumen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Privatkrankenkasse Musterstadt
Abteilung Vertrag & Schadensprävention
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