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Rechtsmittel gegen das Ratten-Urteil
Sehr geehrtes Obermausgericht,
hiermit legen die Anwälte des Landratsamts, vertreten durch die Kanzlei „Beamten, Büro & Bleistift“, Rechtsmittel gegen das Urteil zu Gunsten von Rattina von Glitzerpfote ein.
Begründung:
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Mangel an Selbstverteidigung:
Die Klägerin hat sich nachweislich nicht körperlich gegen die Politesse am Auto gewehrt, obwohl dies laut §42 Abs. 3 Nager-Selbstschutzverordnung empfohlen wäre.
– Das Landratsamt argumentiert: „Wer keine Schneidezähne zeigt, kann keine ernsthafte Beleidigung geltend machen.“
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Unklarheit über Rattenidentität:
– Ob Rattina von Glitzerpfote wirklich eine Ratte oder lediglich ein metaphorischer Ausdruck für „wild gewordene Kreativität“ ist, bleibt zweifelhaft.
– Beamte haben Angst vor Präzedenzfällen: Wenn jede metaphorische Ratte Anspruch auf Computerpfändung hätte, würde das gesamte Landratsamt in Glitzer versinken.
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Fehlerhafte Zuständigkeit:
– Der Richter hatte angeblich zu viel Kaffee getrunken, bevor er alle Rathaus-Computer pfänden ließ.
– Rechtsmittel fordert die Prüfung, ob Staatskosten ohne Kaffee-Verordnung überhaupt zulässig sind.
Folge:
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Aussetzung aller Pfändungen bis zur endgültigen Klärung der Ratten-Identität.
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Vorübergehende Rückgabe der Computer, Klaviere und Flohmarktspiegel an das Landratsamt.
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Optional: Ein psychologischer Ratten-Test für Rattina von Glitzerpfote, vorzunehmen durch zertifizierte Nagertherapeuten.
Die Ratte hingegen sitzt mit verschränkten Pfoten auf dem Richtertisch, schnippt mit dem Schwanz und murmelt:
„Dann werde ich eben beweisen, dass selbst ohne Kampf mein Glitzer-Recht unantastbar bleibt.“
RIEFUNKE
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