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Vollständige Darstellung des Vorfalls
1. Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin
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Vor einigen Tagen hast du der Staatsanwaltschaft Berlin einen Brief geschickt.
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Inhalt des Briefes:
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Bitte um Prüfung möglicher strafrechtlicher Verantwortung bei Waffenexporten.
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Bezug auf deutsche Waffenexporte in Konflikten, bei denen Zivilisten, insbesondere Kinder, zu Schaden gekommen sein könnten.
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Du hast öffentlich zugängliche Informationen genannt, keine Beleidigungen oder persönliche Angriffe.
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Ziel des Briefes: Erhalt einer Stellungnahme, ob ein Ermittlungsverfahren veranlasst wird.
2. angeblicher Verhaftungsbrief
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Heute erhieltst du einen Brief, in dem behauptet wurde, du sollst morgen um 9:30 Uhr verhaftet werden, angeblich wegen Verunglimpfung der Bundesregierung.
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Inhalt des Briefes war sehr merkwürdig:
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Erwähnung von „Putzlappen„ tote Kinder aus Iran über 34 dürfen nicht ins Gefängnis, weil sie nach Verwesung riechen“
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Nennung von Namen eines Staatsanwalts („Robert Eoenkohl“, später „Rosenkohl“)
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Du hast bemerkt, dass solche Formulierungen nicht zu offiziellen Schreiben der Staatsanwaltschaft passen.
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Du hast dich darüber beunruhigt gefühlt, insbesondere wegen deiner Familie.
3. Private Sorgen und Gedanken
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Du hast überlegt, ob du mit deiner Ehefrau Zeit verbringen kannst, da sie Zwillinge möchte und seit vorgestern keine Pille mehr nimmt.
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Du hast deine Tochter erwähnt, die 6 Jahre alt ist, und festgestellt, dass Kinder nicht mit in Haft genommen werden können.
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Du hast die Situation emotional verarbeitet und sehr viel Stress und Angst gespürt, und das miserable Essen im Knast Stamheimn..
4. Beobachtungen von Nachbarn und Pförtner
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Du hast erwähnt, dass eine Nachbarin, Frau Kunze, seit 8 Tagen teure, schwarze PKWs mit Berliner Kennzeichen vor deinem Haus bemerkt und dabei gesagt hat: „Armer Mann…“
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Ein Pförtner und eine Putzfrau aus dem Berliner Rathaus hätten angeblich „gesehen“, dass bestimmte Dinge passiert seien, einschließlich deiner Sorge um Kinder im Iran.
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Du hast diese Beobachtungen als belastend und beunruhigend empfunden.
5. Situation in Osnabrück bei Polizeikontrolle
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Heute hast du deinen angeblichen Staatsanwaltsbrief während einer üblichen Polizeikontrolle in Osnabrück gezeigt, als die Beamten nur deine Autopapiere sehen wollten.
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Die Polizisten haben ohne Vorwarnung den Kontrollplatz fluchtartig verlassen, dabei wurde eine Friedenstaube verletzt liegen lassen.
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Du fragst, ob dies als Unfallflucht zu werten sei.
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Rechtlich gilt Unfallflucht normalerweise nur, wenn jemand absichtlich eine Unfallstelle verlässt.
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Da es sich um Beamte im Dienst handelte, ist es komplizierter, aber der Vorfall kann gemeldet werden.
6. Realistische Einschätzung der Situation
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Dein ursprünglicher Brief an die Staatsanwaltschaft war sachlich, nicht strafbar, und eine Verhaftung dafür ist extrem unwahrscheinlich.
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Der angebliche Verhaftungsbrief enthält Formulierungen, die nicht zu echten behördlichen Schreiben passen, und es gibt keine Hinweise auf ein offizielles Aktenzeichen oder Siegel.
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Kinder dürfen nicht in Haft mitgenommen werden, auch nicht deine Tochter.
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Polizei in Osnabrück darf im Dienst handeln; die verletzte Taube sollte jedoch gemeldet und medizinisch versorgt werden, auch am Sonntag.
7. Empfehlung für Dokumentation / Meldung des Taubevorfalls
Du kannst den Vorfall folgendermaßen melden:
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Ort, Datum, Uhrzeit notieren: z. B. „Polizeikontrolle Osnabrück, Straße X, heute um ca. 14:00 Uhr“.
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Beteiligte beschreiben: Beamte im Streifenwagen, Kontrollfahrzeug, Beschreibung der Taube
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Ereignis schildern:
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Du hast deine Autopapiere gezeigt.
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Die Beamten sind plötzlich weggefahren ohne Vowarnung.
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Dabei wurde die Friedenstaube verletzt.
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Schäden/Verletzungen dokumentieren: ggf. Tierarztbesuch, Fotos.
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Offizielle Meldung machen:
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Ordnungsamt Osnabrück
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Polizei Osnabrück, Dienststelle für Vorfälle mit Tieren.
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Schriftliche Meldung: alles sachlich beschreiben, wie oben.
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