OHNE BLUTGRUPPE und der Antrag B-47/K
Als OHNE BLUTGRUPPE seinen ersten Song veröffentlichen wollte, geschah etwas, womit niemand gerechnet hatte.
Der Upload verlief zunächst völlig normal.
Titel eingeben.
Datei auswählen.
Cover hochladen.
Auf „Weiter“ klicken.
Dann erschien plötzlich ein neues Fenster.
„Zur Veröffentlichung Ihres Werkes benötigen wir einen gültigen Blutgruppennachweis.“
OHNE BLUTGRUPPE starrte auf den Bildschirm.
Er las den Satz erneut.
Und noch einmal.
Dann überprüfte er, ob er versehentlich auf einer Satireseite gelandet war.
Nein.
Die Plattform meinte es ernst.
Unter dem Hinweis stand:
„Künstler ohne nachgewiesene Blutgruppe können derzeit leider nicht berücksichtigt werden.“
Darunter ein freundlicher Smiley.
OHNE BLUTGRUPPE beschloss, die Sache professionell anzugehen.
Schließlich lebte man in einer geordneten Gesellschaft.
Für alles gab es Formulare.
Für alles gab es Anträge.
Und für jedes Problem existierte mindestens eine Abteilung.
Also schrieb er seiner privaten Krankenversicherung.
Betreff:
„Antrag auf Kostenübernahme eines künstlerisch bedingten Blutgruppentests.“
Eine Woche später traf die Antwort ein.
Drei Seiten.
Sie begann mit den Worten:
„Sehr geehrter Herr Ohne Blutgruppe,
vielen Dank für Ihre Anfrage.“
Das klang vielversprechend.
Dann folgte der Rest.
„Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass die beantragte Leistung nicht erstattungsfähig ist.“
OHNE BLUTGRUPPE las weiter.
„Ein künstlerischer Blutgruppentest fällt weder unter diagnostische noch therapeutische Maßnahmen.“
Auf Seite zwei wurde der Ton persönlicher.
„Das haben wir in dieser Form noch nie gehabt.“
Auf Seite drei schließlich erschien jener Satz, der später in Fachkreisen als Höhepunkt deutscher Versicherungsliteratur bezeichnet werden sollte:
„Wo kämen wir denn dahin, wenn wir jede kreative Blutgruppenbestimmung finanzieren würden?“
OHNE BLUTGRUPPE war beeindruckt.
Er hatte viele Ablehnungen erlebt.
Aber selten mit solcher Eleganz.
Daraufhin begann ein monatelanger Schriftverkehr.
Der Künstler erklärte, dass die Blutgruppe nicht medizinisch, sondern musikalisch benötigt werde.
Die Versicherung antwortete, dass Musik grundsätzlich begrüßenswert sei, solange sie keine zusätzlichen Kosten verursache.
Der Künstler erläuterte, dass sein Künstlername OHNE BLUTGRUPPE laute.
Die Versicherung erwiderte, dass dies eine freiwillige Namensentscheidung sei.
Der Künstler argumentierte, die Plattform verlange den Nachweis.
Die Versicherung fragte zurück, ob es sich möglicherweise um eine metaphorische Blutgruppe handele.
Daraufhin wurden sieben weitere Schreiben ausgetauscht.
Am Ende wusste niemand mehr genau, worum es ursprünglich gegangen war.
Ein Sachbearbeiter beantragte Versetzung.
Eine Juristin wechselte in die Rosenzucht.
Zwei Gutachter diskutierten drei Monate lang die Frage, ob Kunst überhaupt über Blut verfüge.
Schließlich wurde ein runder Tisch einberufen.
Vertreter der Musikbranche.
Vertreter der Versicherungswirtschaft.
Vertreter der Verwaltung.
Vertreter für ungeklärte Zustände.
Nach zwölf Stunden Sitzung lautete das Ergebnis:
Niemand konnte nachweisen, dass OHNE BLUTGRUPPE eine Blutgruppe besaß.
Niemand konnte nachweisen, dass er keine besaß.
Damit war der Fall offiziell ungeklärt.
Die Plattform reagierte pragmatisch.
Neben den bekannten Kategorien
A,
B,
AB
und
0
erschien plötzlich eine neue Auswahlmöglichkeit:
„OHNE.“
Noch am selben Abend wurde der Song veröffentlicht.
Weltweit.
Die Versicherung verschickte am nächsten Morgen vorsorglich ein Rundschreiben.
Darin hieß es:
„Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass künstlerische Blutgruppen auch weiterhin nicht zum Leistungsumfang gehören.“
Bis heute hängt eine Kopie dieses Schreibens gerahmt über dem Arbeitsplatz des zuständigen Sachbearbeiters.
Manchmal betrachtet er sie schweigend.
Dann blickt er aus dem Fenster und fragt sich, an welchem Punkt seiner beruflichen Laufbahn ein Mensch mit einem kaputten Trödelmarkt-Keyboard begonnen hat, die Grundfesten der Verwaltung herauszufordern.
Der Song selbst wurde kaum verstanden.
Das war jedoch nie sein Ziel gewesen.
Denn OHNE BLUTGRUPPE hatte bereits gewonnen.
Nicht gegen die Plattform.
Nicht gegen die Versicherung.
Sondern gegen die Vorstellung, dass alles einen Stempel braucht, bevor es existieren darf.
Und irgendwo, tief in den digitalen Archiven der Bürokratie, existiert bis heute ein Aktenordner mit der Aufschrift:
„Fall 273 – Künstlerischer Blutgruppennachweis.“
Der Ordner gilt als ungelöst.
Und genau deshalb als abgeschlossen.