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Sozialamt Osnabrück
Betreff: Ihre Anfrage sowie Angebot bezüglich Ihrer Lügen-Prüf-Geräte
Sehr geehrter Herr [Name],
vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin enthaltene ungewöhnliche Darstellung Ihrer aktuellen Situation sowie Ihres besonderen Warenbestandes.
Nach eingehender Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Geräte im Rahmen der regulären Sozialhilfegewährung leider nicht als Sachleistung übernehmen können. Allerdings hat Ihr Schreiben innerhalb des Hauses unerwartet Interesse geweckt.
Unser zuständiger Sachbearbeiter, Herr [Name], ist in seiner Freizeit begeisterter Bastler und hat sich die technischen Möglichkeiten Ihrer 63 Lügen-Prüf-Geräte näher angesehen. Er wäre grundsätzlich bereit, Ihnen die Geräte zu einem Sonderpreis abzukaufen, da er bereits konkrete Umbaupläne entwickelt hat.
Nach seiner Einschätzung könnten die Geräte nach entsprechender Modifikation in der Schafhaltung eingesetzt werden, beispielsweise zur Beobachtung von Verhaltensmustern besonders eigenwilliger Tiere. Erste Versuche mit einer Ziege aus seinem privaten Bestand hätten bereits „auffällige Ergebnisse“ gezeigt.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass Herr [Name] diese Ziegen nicht offiziell im Auftrag des Sozialamtes hält. Es handelt sich um sein privates Hobby. Die häufig erwähnte Ziegenzucht hinter dem Rathaus ist daher weder Teil der kommunalen Verwaltung noch Bestandteil unseres Dienstleistungsangebotes.
Sollten Sie an einem Verkauf der Geräte interessiert sein, bitten wir um Übersendung einer Liste mit technischen Daten, Zustand und Ihrer Preisvorstellung. Eine Verwendung im Bereich der Schaf- und Ziegenforschung kann von unserer Seite weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.
Wir wünschen Ihnen für Ihre weitere berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und hoffen, dass sich aus Ihrer ungewöhnlichen Erfindung doch noch eine sinnvolle Verwendung ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
Sozialamt Osnabrück
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