|
Sehr geehrte kleine Sonne mit weiterhin stabilen 4–5 Millimetern Durchmesser,
Ihr zweites Schreiben ist eingegangen und wurde mit der gebotenen Sorgfalt sowie einer gewissen Vorsicht im Umgang mit indirekter Strahlung behandelt. Die zuständige Pförtnerstelle hat Ihre Ankündigung zur Kenntnis genommen und bereits erste organisatorische Maßnahmen eingeleitet.
So wird der Besucherempfang künftig mit einem Hinweis versehen: „Bitte nur mit zertifizierter Tönungsklasse 3+ auf die Tagesordnung blicken.“ Außerdem wird empfohlen, hitzige Debatten vorübergehend in gut beschattete Räume zu verlegen, um ungewollte Aufhellungen politischer Standpunkte zu vermeiden.
Ihr Hinweis, keine Konkurrenz zum Strombedarf des Hauses darstellen zu wollen, wurde ausdrücklich positiv vermerkt. Die Verwaltung betont jedoch, dass selbst symbolische Lichtquellen im Haus grundsätzlich willkommen sind – sofern sie nicht versehentlich die Notausgangsschilder moralisch überstrahlen.
Was Ihre Haftungsfreistellung für spontane Erhellung betrifft, wird diese im Rahmen der üblichen Licht- und Schattenordnung abgelegt, allerdings mit dem Vermerk: „Im Zweifel war es die Sonne.“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten Sie lediglich darum, beim Betreten des Hauses kurz zu signalisieren, ob Sie aktuell im Strahlungs- oder im Ruhemodus erscheinen.
Mit dienstlich abgedimmten Grüßen
Der Pförtner
im Auftrag des Hauses
|